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Verwaltung von ISKCON


Das ist Srila Prabhupadas ursprüngliche Richtlinie für die Verwaltung von ISKCON. Sie wurde 1970 erlassen, als er das erste Mal die Gründung der GBC vorschlug.


INTERNATIONALE GESELLSCHAFT FÜR KRISHNA-BEWUSSTSEIN

GRÜNDER-ACHARYA: HIS DIVINE GRACE A. C. BHAKTIVEDANTA SWAMI PRABHUPADA

VERWALTUNGSRICHTLINIE

Ich, der Unterzeichnete, A. C. Bhaktivedanta Swami, Schüler von Om Visnupada Paramhamsa 108 Sri Srimad Bhaktisiddhanta Sarasvati Gosvami Maharaja Prabhupada, kam am 18. September 1965 in die Vereinigte Staaten, um die Bewegung für Krishna-Bewußtsein zu beginnen. Für ein Jahr hatte ich kein Obdach. Ich reiste durch viele Teile dieses Landes. Dann, im Juli 1966, trug ich die Gesellschaft unter dem Namen und der Bezeichnung "Internationale Gesellschaft für Krishna-Bewußtsein", kurz ISKCON, amtlich ein. Der Anwalt war Herr J. Goldsmith. Allmählich wuchs die Gesellschaft und eine Niederlassung nach der anderen wurde eröffnet. Nun haben wir vierunddreißig (34) Niederlassungen, die hiermit aufgelistet werden:

Amsterdam, Holland
Atlanta, Georgia.........1476 Oxford Rd. N.E. 30322
Baltimore, Maryland.........1300 N. Calvert St.
Berkeley, Kalifornien.........2710 Durant Avenue 94704
Berlin, Westdeutschland
Boston, Massachusetts...... 40 N. Beacon St. 02134
Boulder, Colorado.........623 Concord St.
Buffalo, New York.........40 Englewood Ave. 14214
Chicago, Illinois.........2210 N. Halstead St.
Columbus,Ohio.........318 East 20thAve. 43201
Detroit, Michigan.........74 West Forest St. 48201
Edinburgh, Schottland, U.K.
Hamburg, Westdeutschland......2000 Hamburg 6, Bartelstrasse 65
Honolulu, Hawaii.........2016 McKinley St. 96822
Laguna Beach, Kalifornien......130 Woodland Drive 92651
London, England.........7 Bury Place, Bloomsbury, W.C. 1
Los Angeles, Kalifornien......3764 Watseka Ave. 90034
Montreal, Kanada.........3720 Park Ave.
New Vrndavana, W. Virginia...RD 3 Moundsville 26041
New York City, New York...... 61 Second Ave. 10003
Paris, Frankreich............c/o Serge Elbeze, BO 113 Paris 14
Philadelphia, Pennsylvania......416 South 10th St. 19147
Provincetown, Massachusetts...104 Bradford St.
San Diego, Kalifornien......3689 Park Blvd.
San Francisco, Kalifornien......618 Frederick St. 94117
San Jose, Kalifornien.........70 Hawthorne Way
Santa Barbara, Kalifornien ......6654 del Playa, Goleta 93017
Seattle, Washington.........n5516 Roosevelt Way N.E. 98105
St. Louis, Missouri.........4544 LaClede Ave. 63110
Sydney, Australia.........298 Birrell St. Bondi, N.S.W. 2026
Tokyo, Japan............6-16, 2 Chome Ohhashi, Meguro-Ku
Toronto, Kanada.........40 Beverly St., Ontario
Vancouver, Kanada.........260 Raymur St., No. 305, B.C.
Washington, D.C..........2015 Q Street N.W. 20009

Da wir unsere Aktivitäten ausgeweitet haben, denke ich nun, daß eine leitende Körperschaft (ab nun als GBC bezeichnet) gegründet werden soll. Ich werde alt, 75 Jahre alt, und kann deswegen jederzeit diese Welt verlassen. Deshalb denke ich, daß es notwendig ist, meinen Schülern die Anleitung zu geben, wie sie die ganze Institution verwalten sollen. Sie verwalten schon einzelne Zentren, repräsentiert von einem Präsident, einem Sekretär und einem Kassier, und meiner Meinung nach machen sie es gut. Doch wir wollen dennoch weitere Verbesserungen des Standards der Tempelverwaltung, der Werbung für Krishna-Bewußtsein, Verteilung von Büchern und Schriften, Eröffnung neuer Zentren und der Ausbildung der Devotes zum richtigen Standard. Deswegen habe ich beschlossen, die folgenden Prinzipien einzuführen. Ich hoffe, meine geliebten Schüler werden sie freundlicherweise akzeptieren. Es gab ein Treffen in San Francisco während des Ratha Yatra Festivals von 1970 und viele Präsidenten der Zentren waren anwesend. Bei diesem Treffen wurde beschlossen, daß ein Spezialkomitee bestimmt wird, um die Konstitution, die in Betrachtung gezogen wurde, zu verwirklichen. Meine Aufgabe ware es, zuerst zwölf (12) Personen freier Wahl unter meinen Schülern zu ernennen. Ich mache es nun und ihre Namen sind wie folgt:

1. Sriman Rupanuga Das Adhikary
2. Sriman Bhagavan Das Adhikary
3. Sriman Syamsundar Das Adhikary
4. Sriman Satsvarupa Das Adhikary
5. Sriman Karandhar Das Adhikary
6. Sriman Hansadutta Das Adhikary
7. Sriman Tamala Krsna Das Adhikary
8. Sriman Sudama Das Adhikary
9. Sriman Bali Mardan Das Brahmacary
10. Sriman Jagadisa Das Adhikary
11. Sriman Hayagriva Das Adhikary
12. Sriman Krsnadas Adhikary

Diese Personen werden nun als meine direkten Repräsentanten betrachtet. Solange ich lebe, werden sie als meine Zonensekretäre handeln und nach meinem Ableben werden sie als Erbschaftsverwalter bekannt sein.

 

Ich habe schon einigen meiner Studenten sannyasa oder den entsagten Lebensstand gewährt, und sie haben auch sehr wichtige Pflichten, die in diesem Zusammenhang auszuführen sind, erhalten. Die sannyasis werden zu unseren verschiedenen Zentren reisen um zu predigen und auch die Mitglieder des Zentrums für spirituellen Fortschritt zu erleuchten. Die sannyasis werden das Eröffnen neuer Zentren an geeigneten Orten vorschlagen und die GBC wird sich darum kümmern. Wie von dem Spezialkomitee vereinbart, wird die Funktion der GBC im einzelnen wie folgt sein:

DIE GOVERNING BODY COMMISSION

Der Sinn der Governing Body Commission ist es, als Instrument für die Ausführung des Willens von Seiner Göttlichen Gnade zu handeln. Weiterhin...

1. ...beaufsichtigt die GBC alle Tätigkeiten und die Verwaltung der ISKCON, da sie Anleitung von Srila Prabhupada erhält, und seine Göttliche Gnade erteilt die endgültige Genehmigung in allen Angelegenheiten.

2. ...wird Seine Göttliche Gnade die ersten 12 Mitglieder der GBC auswählen. In den nachfolgenden Jahren wird die GBC durch eine Abstimmung aller Tempelpräsidenten gewählt, die von allen Tempelpräsidenten 8 wählen werden; auch Sekretäre, die für einen Tempel verantwortlich sind, können gewählt werden. Jene 8 mit den meisten Stimmen werden die Mitglieder für die nächste Amtsperiode der GBC sein. Srila Prabhupada wird vier Kommissionäre, die verbleiben sollen, wählen. Im Falle von Srila Prabhupadas Abwesenheit werden die zurücktretenden Mitglieder entscheiden, welche vier verbleiben werden.

3. ...werden die Kommissionäre für eine Zeitspanne von 3 Jahren dienen und können dann am Ende dieser Periode wiedergewählt werden.

4. ...wird der Vorsitzende von der GBC für jedes Meeting gewählt. Er hat kein Einspruchsrecht, doch bei Stimmengleichheit wird seine Stimme entscheiden. Dasselbe wird für per Post abgegebene Stimmen zwischen regulären Meetings angewendet.

5. ...wird das Jahr hindurch jeder Kommissionär für einen Monat mit Seiner Göttlichen Gnade verweilen und die anderen Kommsssionäre über die Anweisungen von Seiner Göttlichen Gnade informieren.

6. ...ist der hauptsächliche Zweck der GBC die Eröffnung neuer Tempel zu organisieren und die bestehenden Tempel zu unterhalten.

7. ...wird von der GBC Rat im Falle des Erwerbs von Liegenschaften, die im Namen von ISKCON sein werden, gegeben. (Lastwagen oder andere Vehikel werden im Namen des lokalen Präsidenten erworben.)

8. ...benötigt die Absetzung eines Tempelpräsidenten von der GBC die Unterstützung der lokalen Tempelmitglieder.

9. ... ist die GBC nicht für die Veröffentlichung von Manuskripten zuständig, die von einem eigenen Kommitee gehandhabt wird; Gewinne fallen auf Srila Prabhupada zurück.

Was meine Bücher berifft, gründe ich eine andere verwaltende Körperschaft, bekannt als der BHAKTIVEDANTA BOOK TRUST. Die Treuhänder dieser Körperschaft sind auch Mitglieder der GBC, doch ihre Funktion hängt nicht von der GBC ab. ISKCON Press wurde für die ausschließliche Veröffentlichung meiner Bücher und Schriften gegründet und soll auf diese Weise weitergeführt werden. Während meiner Abwesenheit soll niemand in meinem Apartment leben.

ACB

A. C. Bhaktivedanta Swami

Datum, 28. July 1970

Zeugen:

(Robert F. Corens)
Rupanuga das Adhikary

(William R. Ehrlichman)
Bhagavan das Adhikary

(Kelly Gifford Smith)
Karandhar das Adhikary

At the World Head Quarters
3764, Watseka Avenue
Los Angeles, California 90034


Srila Prabhupadas original handgeschriebenes Dokument hier:
dom-original.pdf (engl. pdf-format 700 KB)